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Buntes Spielzeug

Leistungen und Förderschwerpunkte

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Individuelle Förderdiagnostik und Therapieplanung

Lese- und Rechtschreibförderung / Legasthenie-Therapie

Rechenförderung / Dyskalkulie-Therapie

Konzentrationstraining

Sinnes- und Wahrnehmungsförderung

Psychomotorik / Motologie

Förderung der Selbstständigkeit

Entspannungstechniken

Gespräche und Beratung der Eltern

Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Lehrerinnen, Lehrern,

Erzieherinnen und anderen Institutionen​

Kosten der Lerntherapie

Die Lerntherapie und Motologie ist eine privat bezahlte Dienstleistung.

Bei Fragen zur Preisgestaltung der Therapiestunden stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

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Es ist möglich, beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme der Therapiestunden zu stellen. Hierzu ist beim zuständigen Jugendamt ein fachliches Gutachten (z.B. von einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten) einzureichen, dass neben der Legasthenie oder Dyskalkulie auch eine sog. Sekundärproblematik attestiert. Dies bedeutet, dass infolge der Lernstörung eine „seelische Behinderung“ gemäß §35a SGB VIII droht oder diese bereits eingetreten ist.

Das Jugendamt kann dazu eine Stellungnahme der Schule einholen, die bescheinigt, dass die vorliegende Problematik nicht allein durch schulische Hilfe zu lösen ist. Anschließend wird das Jugendamt im Rahmen der Eingliederungshilfe prüfen, ob eine Kostenübernahme für Lerntherapie bewilligt werden kann.

Diese Kostenübernahme ist einkommensunabhängig.

 

Kostenübernahme durch das Jugendamt

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